Eine neue Friedhofsordnung tritt mit 01. Jänner 2015 in Kraft.


Der Wirtschaftsrat der Pfarre Wildon hat unter Berücksichtigung des Leichenbestattungsgesetzes und der Rahmenfriedhofsordnung der Diözese die Friedhofsordnung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Diese wurde mit Erlass des Bischöflichen Ordinariates Graz-Seckau vom 05. Mai 2014 (Ord.Zl.5 Wi/Fr 4-14) und mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 21. Mai 2014 (GZ. 12.0-10/2014) genehmigt. Sie tritt mit 01.01.2015 in Kraft und ersetzt die Friedhofsordnung aus dem Jahre 2011.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
·        Die Ruhezeiten werden bei jeder Grabbelegung (Todesfall) mit 15 Jahren und bei Grüften mit 25 Jahren festgesetzt. Steinabdeckungen bzw. Folien mit Kiesfüllung verlängern die Ruhezeit.
·        Laut Leichenbestattungsgesetz dürfen keine Urnenschächte mehr ausgebaut werden. Urnen, die in Erdgräbern beigesetzt werden, müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
·        Die Nutzungsdauer eines Grabes wird so berechnet, dass sie immer am 31.12. endet, wobei davor liegende Monate aliquot berechnet werden. Die Berechnung erfolgt durch das von der Diözese installierte Friedhofsverwaltungsprogramm.
·        Nach Ablauf des Grabrechtes ist ein Wiedererwerb (bisher: Verlängerung)  für 10 Jahre möglich.

Ein überarbeiteter Auszug aus der Friedhofsordnung wird im Eingangsbereich des Friedhofes angeschlagen. Weiters erhält jeder Grabberechtigte mit der Graburkunde ein Exemplar der neuen Friedhofsordnung. Die ungekürzte Friedhofsordnung mit allen Unterschriften können Sie hier herunterladen.

Die Friedhofsverwaltung