Eine neue Friedhofsordnung tritt mit 01. Jänner
2015 in Kraft.
Der Wirtschaftsrat der Pfarre Wildon hat unter
Berücksichtigung des Leichenbestattungsgesetzes und der Rahmenfriedhofsordnung
der Diözese die Friedhofsordnung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Diese
wurde mit Erlass des Bischöflichen Ordinariates Graz-Seckau vom 05. Mai 2014
(Ord.Zl.5 Wi/Fr 4-14) und mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
vom 21. Mai 2014 (GZ. 12.0-10/2014) genehmigt. Sie tritt mit 01.01.2015 in Kraft
und ersetzt die Friedhofsordnung aus dem Jahre 2011.
Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
· Die
Ruhezeiten werden bei jeder Grabbelegung (Todesfall) mit 15 Jahren und bei
Grüften mit 25 Jahren festgesetzt. Steinabdeckungen bzw. Folien mit Kiesfüllung
verlängern die Ruhezeit.
· Laut
Leichenbestattungsgesetz dürfen keine Urnenschächte mehr ausgebaut werden.
Urnen, die in Erdgräbern beigesetzt werden, müssen aus biologisch abbaubarem
Material bestehen.
· Die
Nutzungsdauer eines Grabes wird so berechnet, dass sie immer am 31.12. endet,
wobei davor liegende Monate aliquot berechnet werden. Die Berechnung erfolgt
durch das von der Diözese installierte Friedhofsverwaltungsprogramm.
· Nach
Ablauf des Grabrechtes ist ein Wiedererwerb (bisher: Verlängerung) für 10 Jahre
möglich.
Ein überarbeiteter Auszug aus der Friedhofsordnung
wird im Eingangsbereich des Friedhofes angeschlagen. Weiters erhält jeder
Grabberechtigte mit der Graburkunde ein Exemplar der neuen Friedhofsordnung. Die
ungekürzte Friedhofsordnung mit allen Unterschriften können Sie
hier
herunterladen.
Die Friedhofsverwaltung